Wichtige Informationen zum Schnupperjahr

Das Schnupperjahr kann nur in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem bereits beispielsweise ein Schnuppertraining oder Freispiele im TC WB Rheinhausen absolviert wurden.

Bsp.: Es wurde an einem Schnuppertraining 2017 teilgenommen, somit wäre es 2018 oder in den Folgejahren nicht mehr möglich im Rahmen eines Schnupperjahres dem Verein beizutreten.

Die Schnuppermitgliedschaft müsste 2017 abgeschlossen werden. Ansonsten wäre der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. 

Das Schnupperjahr kann zudem nur einmal pro Person in Anspruch genommen werden.